Wie Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen können, setzt sich der VAL-Mitgliederbeitrag aus verschiedenen Teilen zusammen. Gemäss Statuten sind alle VAL-Mitglieder automatisch auch DLV-Mitglieder und zahlen also VAL- und DLV-Beitrag. Logopädinnen und Logopäden, die im Schulbereich tätig sind, gehören ausserdem dem alv an und zahlen zusätzlich den alv-Mitglieder-Beitrag.