Für Kinder und Jugendliche mit schwerer Störung des Sprechens oder der Sprache können beim Kanton verstärkte Massnahmen VM beantragt werden. Im folgenden finden Sie nützliche Merkblätter und Formulare:
Zuweisung zu integrativer Schulung und Sonderschulung Merkblatt 01: http://www.ag.ch/shw/shared/dokumente/pdf/m01_integrative-schulung_sonderschulung_2012.pdf
Zuweisung zum Sprachheilunterricht (VM) Merkblatt 02 "Zuweisung von Kindern und Jugendlichen zum Sprachheilunterricht (Logopädie und Legasthenietherapie)": http://www.ag.ch/shw/shared/dokumente/pdf/m02_sprachheilunterricht.pdf
Logopädischer Bericht Für einen Antrag auf logopädische Zusatzlektionen (VM) müssen die LogopädInnen einen Bericht verfassen, den sie an den Schulpsychologischen Dienst (SPD) senden. Die Vorlage für diesen Bericht finden Sie unter http://www.ag.ch/DokTabelle/bk_volksschule_form/index.php?controller=Download&DokId=162&Format=.doc
Einstufung von Auffälligkeiten der Sprachentwicklung Um im logopädischen Bericht den Schweregrad der Sprachbehinderung zu bestimmen, können Sie sich in der folgenden Tabelle orientieren: http://www.ag.ch/shw/shared/dokumente/pdf/einstufung_auffaelligkeiten_sprachentwicklungpdf.pdf
Individuelle Lernvereinbarung (ILV) Beim Antrag für VM-Lektionen muss für jedes Kind eine individuelle Lernvereinbarung festgelegt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter http://www.ag.ch/DokTabelle/bk_volksschule_form/index.php?controller=Download&DokId=75&Format=.doc
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